
Dein Kurs im Betrieb oder Verein
Was Du wissen musst
Die Berufsgenossenschaften machen Vorgaben darüber wie viele Personen in Deinem Betrieb in erster Hilfe geschult werden müssen. Dabei beziehen sich die Angaben unten immer auf den Zeitraum von maximal 2 Jahren. Spätestens dann muss ein Kurs erneut aufgefrischt werden.
Achtung: Die Vorgabe der Berufsgenossenschaften bezieht sich auf anwesende Personen. In der Praxis sind auch Ersthelfer mal krank, in Schichtarbeit oder im Urlaub. Wir empfehlen daher mindestens die unten aufgeführte empfohlene Anzahl an Teilnehmern.
Teilnehmer Büro & Handel
Betriebsgröße | TN Minimum | TN Empfohlen |
---|---|---|
1 | 0 | 1 |
2-20 | 1 | 20% Ges. |
>20 | 5% Anw. | 20% Ges. |
Teilnehmer andere
Betriebsgröße | TN Minimum | TN Empfohlen |
---|---|---|
1 | 0 | 1 |
2-20 | 1 | 25% Ges. |
>20 | 10% Anw. | 25% Ges. |
Betriebsgröße: Alle Personen im Unternehmen (meist Angestellte + Geschäftsleitung) aber auch externe, wie Reinigungskräfte etc. zählen dazu (ggf. Absprache mit Subunternehmern notwendig)! Anw.: In % der anwesenden Personen Gesamt.: In % der gesamten Belegschaft

Ort
In einem unserer öffentlichen Kurse oder bei dir vor Ort. Ab 12 Personen empfehlen wir einen eigenen Kurs

Kosten
Die Kosten werden in der Regel von deiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse getragen

Service
Wir bieten spannende Erste-Hilfe Kurse, die zertifiziert und von den BGs und Unfallkassen anerkannt sind
Dauer

Vorgeschrieben sind 9 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 min.
Mit 45 min Pause sind das 7,5h

Bitte mitbringen
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Gültiges amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild, wie z.B. einen Personalausweis, Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung
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Bequeme Kleidung, die etwas dreckig werden darf (minimales Verletzungsrisiko, Übungen am Boden)
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Kleidung ohne großen Ausschnitt - Unsere Empfehlung an die Mädels und Damen, denn bspw. die Wiederbelebung wird am Boden im gebückter Haltung geübt

Vorgaben für Ersthelfer
In Firmen mit zwei bis zwanzig Angestellten muss mindestens ein Ersthelfer vorhanden sein. Wenn die Anzahl der Versicherten mehr als zwanzig beträgt, sind in Büro- und Handelsunternehmen fünf Prozent und in anderen Betriebsarten zehn Prozent der Anwesenden als Ersthelfer erforderlich.

Was machen wir konkret?
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Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen / Rettungen
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besondere Gefahren (z.B. Strom)
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Kontaktaufnahme / Prüfung der Vitalfunktionen
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Störung des Bewusstseins / der Atmung und des Kreislaufs / Ersticken
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Wunden / bedrohliche Blutungen / Schock
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Kopf-, Knochen- und Gelenkverletzungen
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Verbrennungen / Erfrierungen und Unterkühlung
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Sonnenstich / Hitzeerschöpfung / Hitzschlag
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Vergiftungen / Verätzungen
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Unterzuckerung und Krampfanfall
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Herzinfarkt / Schlaganfall / Asthma
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Benutzung AED (autom. externer Defibrillator)
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Eigene Themen, wenn gewünscht

Organisation der Kurse
Ihr könnt an einem unserer regelmäßigen wöchentlichen Kurse teilnehmen. Alternativ können wir auch ein Training direkt in eurem Unternehmen gestalten. Bitte bringt in beiden Fällen das ausgefüllte und abgestempelte Abrechnungsformular mit. Die Teilnehmerzahl pro Kurs ist auf 20 Personen begrenzt. Nach Rücksprache sind jedoch auch größere Gruppen möglich.

Finanzielles und Abwicklung
In den meisten Fällen übernehmen wir die Direktabrechnung mit eurer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Ihr müsst lediglich das Formular ausfüllen und wir kümmern uns um alles Weitere. Das Formular erhaltet ihr von uns.
Bitte nutzt für die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) sowie die BGW das spezifische Abrechnungsformular BGN bzw. BGW.
Versicherte Unternehmen der Unfallkasse
Falls dein Unternehmen über die Unfallkasse abgesichert ist – dazu zählen Verwaltungs- und Handelsbetriebe, Schulen, Kindertagesstätten und Tagespflege – musst du über die nachstehenden Links die passenden Abrechnungsformulare oder Gutscheine anfordern. Bitte beachte dabei, dass es je nach Bundesland oder Region unterschiedliche Formulare geben kann:
Für wen bieten wir Kurse an?
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Alle, die eine Aus-/ oder Fortbildung zum Ersthelfer entweder durch rechtliche Vorgaben oder Vorgaben der BGs und Unfallkassen machen müssen
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Vereine und Gruppen insbesondere im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
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Vereine und Gruppen mit besonderem Gefährdungspotenzial (Outdoor, Höhe, Maschinen, ...)
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Interessierte