Betriebe & Vereine
Sicher im Betrieb
Sicher agieren

Notfallkompetenz steigern
Gemeinsam handeln

Unfallrisiken minimieren
Vorbeugen und Schützen
01
Vorgaben für Ersthelfer
In Firmen mit zwei bis zwanzig Angestellten muss mindestens ein Ersthelfer vorhanden sein. Wenn die Anzahl der Versicherten mehr als zwanzig beträgt, sind in Büro- und Handelsunternehmen fünf Prozent und in anderen Betriebsarten zehn Prozent der Anwesenden als Ersthelfer erforderlich.
02
Organisation der Kurse
Ihr könnt entweder an einem unserer regelmäßigen wöchentlichen Kurse teilnehmen. Bitte bringt hierfür das ausgefüllte und abgestempelte Abrechnungsformular mit. Alternativ können wir auch ein Training direkt in Eurem Unternehmen gestalten. Eine Teilnahme ist möglich. Die Teilnehmerzahl pro Kurs ist auf 20 Personen begrenzt. Nach Rücksprache sind jedoch auch größere Gruppen möglich.
03
Finanzielles und Abwicklung
In den meisten Fällen übernehmen wir die Direktabrechnung mit Eurer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Ihr müsst lediglich das Formular ausfüllen und wir kümmern uns um alles Weitere.
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Bitte nutzt für die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) sowie die BGW das spezifische Abrechnungsformular BGN bzw. BGW.
Unterhaltsame
Kursgestaltung
Maßgeschneiderte
Inhalte
Qualifiziertes
Personal
Mehrwert
erhalten
Versicherte Unternehmen der Unfallkasse
Falls Dein Unternehmen über die Unfallkasse abgesichert ist – dazu zählen Verwaltungs- und Handelsbetriebe, Schulen, Kindertagesstätten und Tagespflege –, musst Du über die nachstehenden Links die passenden Abrechnungsformulare oder Gutscheine anfordern. Bitte beachte dabei, dass es je nach Bundesland oder Region unterschiedliche Formulare geben kann: